HEIRATEN FÜR GLEICHGESCHLECHTLICHE PAARE
Seit 1.1.2019 dürfen laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. In Norwegen ist bereits seit 2001 als erstes europäisches Land die Eheschließung für homosexuelle Paare möglich. Erst in 23 Staaen weltweit ist dies gesetzlich erlaubt.
Auch in weiteren Staaten gibt es bereits Bemühungen eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen.
Die „Ehe für Alle“ bzw. „Öffnung der Ehe“, wie die Einführung eines Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare oft genannt wird, bedeutet die Gewährung gleicher Rechte und die volle rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates. Es wird damit die Erwartung verbunden, dass sie auch zu einem Abbau der Diskriminierung homosexueller Menschen in der Gesellschaft beiträgt.
(Quelle Wikipedia)
Durch die noch etwas unklare Rechtslage, ob die bestehende Verpartnerung vor Übertritt in die Ehe vorher aufgelöst werden muss, ist bisher der große Run auf die Standesämter ausgeblieben.
Es bleibt jedoch spannend, wie sich gleichgeschlechtliche Paare zukünftig zur Ehe bekennen werden…